Mindeststandard soll Recycling erleichtern

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat einvernehmlich mit dem Umweltbundesamt die neuen Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (Ausgabe 2020) veröffentlicht. Unternehmen können anhand einer detaillierteren Beschreibung des Prüfverfahrens die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen überprüfen. Der neue Mindeststandard soll die Anwendung deutlich vereinfachen. Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, setzt neben der Recyclingfähigkeit auf Abfallvermeidung: „Die Abfallhierarchie mit der Vermeidung an der Spitze, muss wieder in den Vordergrund gerückt werden. Die ökologische Bewertung einer Verpackungslösung sollte die Grundlage einer Entscheidung sein – dies reicht vom Produktschutz bis hin zur Logistik.“