Mehr Produktverantwortung im Verpackungsrecycling

Zum 1. Juli 2022 tritt die Novelle des Verpackungsgesetzes und die damit verbundene, erweiterte Registrierungspflicht in Kraft, nach der jedes Unternehmen, das in Deutschland verpackte Ware in Verkehr bringt, sich im öffentlichen Verpackungsregister Lucid bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister unter Angabe seiner Verpackungsarten registrieren muss. Ansonsten darf es die jeweilige Ware nicht mehr vertreiben. Damit soll mehr Transparenz, Fairness und Wettbewerbsgleichheit im Markt des Verpackungsrecyclings erreicht werden.