Das Bundesumweltamt habe am 6. August 2025 erlassen, dass der traditionelle, in Folie verpackte Stollen unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) falle, was zusätzliche Abgaben sowie unnötige Bürokratielasten nach sich ziehe. Die Landesinnungsverbände Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen und des Thüringer Bäckerhandwerks wehren sich dagegen, damit insbesondere kleine und mittlere Handwerksbäckereien nicht durch zusätzliche Meldepflichten überfordert würden. „Ein Stollen wird in Folie verpackt, um seine Feuchtigkeit und seine Aromen möglichst lange zu erhalten,“ so die Landesinnungsmeisterin des thüringischen Bäckerhandwerks, Celestina Brandt von der Buttstädter Vollkornbäckerei, die 77 Mitgliedsunternehmen vertritt. Ein Stollen sei ein Gebäck, das scheibenweise gegessen werde und danach immer wieder eingepackt werden müsse, um seine Frische zu erhalten.